Aufklärung über das Recht auf Zweitmeinung
Dieser Patienteninformationsbogen dient der Grundinformation über die Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung. Gemäß § 27b SGB V haben Ihre gesetzlich versicherten Patienten das Recht, sich vor der endgültigen Entscheidung eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Der Eingriff darf in der Regel frühestens 10 Tage nach Einholung der Zweitmeinung erfolgen. Näheres ist in der Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren (Zm-RL) geregelt.Für…
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