Gendiagnostik-Gesetz (GenDG)

Der Aufklärungsbogen Gendiagnostik-Gesetz (GenDG) dient der Grundinformation der Patientin zur vorgeburtlichen Abklärung des Risikos durch die durchzuführenden genetischen Untersuchungen. Im Besonderen wird auf die genetische Beratung, die weitere Verwendung der genetischen Probe, die Mitteilung des Ergebnisses sowie das Recht der Patientin auf Widerruf und das Recht auf Nichtwissen eingegangen. Sie als behandelnde Ärztin / behandelnder Arzt sind dabei verpflichtet in einem persönlichen Gespräch über die Art, Bedeutung, Tragweite und den Aussagewert der genetischen Untersuchung zu informieren und dies schriftlich zu dokumentieren.

Sie finden diesen Bogen in unserem Portal im Fachgebiet Frauenheilkunde

Gendiagnostik-Gesetz – GenDG (FhGh017De)