AGB

AGB der perimed Fachbuch Verlag Dr. med. Straube GmbH

1. Zustandekommen des Vertrages
Jede Bestellung per Telefon, Fax, E-Mail oder über das Internet ist ein verbindlicher Auftrag. Ein Rücktritt von der Bestellung ist für den Besteller nur mit schriftlicher Zustimmung von perimed® möglich. Die Annahme der Bestellung kann entweder schriftlich (z. B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden. Mündliche Nebenabreden gelten nur dann, wenn sie durch perimed® schriftlich bestätigt wurden. Änderungen der in den Preislisten angegebenen Seitenzahlen eines Bogens sind möglich. Bögen werden entsprechend der tatsächlichen und in den einzelnen Auftragsbestätigungen angegebenen Seitenzahl berechnet. Bei Nutzung über puls® erfolgt die Berechnung gemäß Lizenzvertrag und aktuell auf dem Server eingestellter Seitenzahl. Auf Verlangen von perimed® ist Vorauskasse zu leisten.

2. Geltungsbereich und Gültigkeit
Die folgenden Bedingungen gelten für sämtliche Lieferungen aus allen Bestellungen über Post, Telefon, Fax, im Internet oder per E-Mail. Abweichenden Einkaufsbedingungen von Bestellern wird hiermit grundsätzlich widersprochen. Daraus entstehen auch dann keine Verpflichtungen für perimed®, wenn ihnen nach Eingang einer Bestellung bei perimed® nicht ausdrücklich widersprochen wird. Mit der Auftragserteilung, der Entgegennahme einer Auftragsbestätigung von perimed® und / oder mit der Entgegennahme der Ware gelten die Liefer- und Nutzungsbedingungen (AGB) als anerkannt.

3. Nutzungsbedingungen gemäß Patientenrechtegesetz (PRG)
1) Dem Besteller ist bekannt, dass jede Patientenaufklärung über diagnostische und therapeutische Eingriffe gemäß PRG und Rechtsprechung den persönlichen Dialog zwischen Arzt und Patienten erfordert, und dass die von perimed® gelieferten Aufklärungs-, Anamnese- und Einwilligungsbögen (Aufklärungsbögen) der Vorbereitung des ärztlichen Gesprächs und der anschließenden Dokumentation der kommunizierten Inhalte dienen, wobei wesentliche (individuelle) Inhalte des Gesprächs handschriftlich eingetragen und festgehalten werden müssen. Daher darf jeder Bogen nur einmal genutzt werden. Das ärztliche Gespräch kann niemals durch einen Aufklärungsbogen ersetzt werden. Gemäß PRG muss dem Patienten eine Kopie der gesamten, mit Individualanmerkungen und Unterschriften versehenen Aufklärungsdokumentation, also auch des Informationsteils, nach dem Aufklärungsgespräch ausgehändigt werden. Die von perimed® angebotenen Durchschreibebögen entsprechen den Anforderungen des PRG. Der Patient quittiert im Einwilligungsteil den Erhalt der Durchschrift der Aufklärungsdokumentation (letzte Seite jedes Bogens). Durch Schulung der aufklärenden Ärzte ist sicherzustellen, dass der Patient im unmittelbaren Anschluss an seine Unterschrift die Durchschrift des Aufklärungsbogens erhält. Werden gedruckte Bögen ohne Durchschlag verwendet, ist dem Patienten unmittelbar nach dem Gespräch eine Fotokopie des individualisierten und unterschriebenen Bogens auszuhändigen. Es empfiehlt sich, die Übergabe der Kopie durch Ankreuzen der entsprechenden Bestätigung im Einwilligungsteil zu dokumentieren.
2) Es wird nicht zugesichert, dass bei Verwendung der Aufklärungsbögen von perimed® den rechtlichen Anforderungen an die Aufklärung immer in vollem Umfang genüge geleistet ist, auch wenn der Bogeninhalt als Grundlage für die Gesprächsführung zwischen Arzt und Patient dient,
a) da sich die Rechtsprechung zur Patientenaufklärung ständig weiter entwickelt,
b) da ständig neue medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse über diagnostische und therapeutische Methoden und ihre Risiken und Komplikationen veröffentlicht werden, die nicht immer zeitnah in die Aufklärungsbögen Eingang finden können,
c) ständig neue Diagnose- und Therapiemethoden in der Medizin entwickelt werden, deren Risiken und Komplikationen oft nicht von vornherein vollständig bekannt sind. Es obliegt daher der aufklärenden Ärztin / dem aufklärenden Arzt, sich über veränderte Aufklärungsbedingungen und -inhalte auf dem Laufenden zu halten und diese bei der Aufklärung individuell zu vermitteln und zu dokumentieren.
3) Die Aufklärungsbögen sind gemäß deutscher Rechtsprechung erstellt. Sie erfüllen damit nicht unbedingt alle rechtlichen Erfordernisse in anderen Ländern. Eine Haftung für ins Ausland verkaufte Aufklärungsbögen wird daher ausgeschlossen.

4. Haftung
Jegliche Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund auch immer, insbesondere aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Davon ausgenommen bleiben Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie die Haftung nach Produkthaftungsgesetz und sonstiger gesetzlich zwingender Haftung sowie die Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt, so weit nicht wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet wird oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Umkehr der Beweislast ist damit nicht verbunden.

5. Urheberrecht
Die Verlagswerke (Aufklärungsbögen, Dokumentationsbögen etc.) unterliegen dem Urheberrechtsschutz. Sie dürfen auf keinem wie immer gearteten Weg (mechanisch, digital, Internet) bearbeitet oder vervielfältigt werden.

6. Datenschutz
Der Verlag ist zur Verarbeitung und Speicherung der Daten des Käufers nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes berechtigt. Der Verlag verwendet die Daten nur in der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer.

7. Preisstellung
Freibleibend ab Werk. Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Mindestbestellwert pro Auftrag: € 15,00. Der Verlag kann Vorauszahlung verlangen. Für Adresseindrucke, Mindermengenzuschläge (MiMe), Verpackung und Versandkosten werden keine Rabatte gewährt. Preise für Adresseindrucke oder Sonderanfertigungen auf Anfrage.

8. Lieferbedingungen
Die Lieferung erfolgt im Normalfall kurzfristig zu den zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Preisen zuzüglich der Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe und eventuell anfallender Nebenkosten. Der in der Auftragsbestätigung genannte Liefertermin gilt als Orientierung und ist nicht bindend.

Ab einer Bestellmenge über 5.000 Bögen können Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % pro bestellter Position wegen Geringfügigkeit der Abweichung nicht beanstandet werden.

Gefahrenübergang: Die Gefahr geht nach Verlassen des Verlages auf den
Empfänger über.

9. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen netto ohne Abzug zahlbar, bei Vorlage eines SEPA-Lastschriftmandates wird der Rechnungsbetrag nach Auslieferung abzüglich 2 % Skonto fällig. Ab einem Auftragswert von € 5.000,00 kann perimed® eine Anzahlung in Höhe von 50 % verlangen. Die Staffelpreise in unseren Preislisten gelten nur bei Abnahme der entsprechenden Menge als Gesamtlieferung. Ab einer Gesamtbestellmenge von 2.500 Bögen je Titel können auf Wunsch auch Teillieferungen erfolgen. Bei sonstigen Teillieferungen gelten die Preise der jeweiligen Bestellmenge.

10. Nebenkosten
Rechn.-Netto Nebenkosten
Bis € 50,00 + Porto + Verpackung + Mindermengen-Zuschlag
€ 50,00 – € 100,00 + Porto + Verpackung
>€ 100,00 + Porto/Transport

11. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zu vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verlages.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Fürth / Bayern. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

13. Schlussbestimmungen
1) Die Produkte von perimed® sind ausschließlich für den Einsatz von praktizierenden Ärzten und sonstigen Berufsgruppen bzw. Institutionen (z. B. Kliniken, Praxen und MVZ) im Gesundheitswesen bestimmt. Mit einer Bestellung wird ausdrücklich erklärt einer der vorgenannten Gruppen anzugehören.
2) Sollte perimed® Rechte Dritter verletzen, bitten wir um eine freundliche und für perimed® kostenlose Benachrichtigung. Sollte der Hinweis berechtigt sein, wird perimed® zeitnah die entsprechenden Inhalte löschen. Auf Grund des zuvor beschriebenen Verfahrens, weisen wir vorsorglich darauf hin, dass Abmahnungen nicht akzeptiert werden. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile hiervon unwirksam sind oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Bestimmung, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt bzw. die dem entspricht, was nach dem Sinn und Zweck des Vertrages einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vernünftiger Weise vereinbart worden wäre. Dies gilt auch für den Fall, dass der Vertrag Lücken enthält.

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Gültig ab 21.04.2021